Jedes auf der SKG-Mitgliederdatenbank registrierte Vereinsmitglied kann seinen aktuellen Mitgliederausweis in seinem Benutzerkonto auf www.amicus.ch herunterladen und ausdrucken oder bequem auf dem Handy speichern. Wie funktionierts? Um den aktuellen Mitgliederausweis aufzurufen, meldet man sich mit seinen persönlichen Login-Daten auf www.amicus.ch an. Anschliessend findet man den Mitgliederausweis unter dem Menüpunkt «SKG» > «Meine Daten». Im Bereich «Mitgliederdaten» kann der Button «Mitgliederausweis» angeklickt und die pdf-Datei heruntergeladen, ausgedruckt oder abgespeichert werden.
«Auf der Geschäftsstelle der SKG sind im Laufe des vergangenen Jahres zahlreiche Reaktionen von Mitgliedern eingegangen, dass der postalische Versand eines Ausweises, welcher digital vorliegt, eine unzumutbare Belastung der Umwelt darstellt», sagt SKG-Zentralpräsident Hansueli Beer. Dieser Umstand sowie die durch den Postversand verursachten hohen Kosten hätten den Zentralvorstand dazu bewogen, auf das Versenden der Mitgliederausweise per Post künftig zu verzichten.
Falls Sie Ihr Passwort und/oder Ihre Personen-ID vergessen haben, können Sie diese oben rechts auf der www.amicus.ch unter dem Menüpunkt «Personendaten vergessen?» anfordern oder ein neues Passwort generieren. Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Login oder Fragen zur SKG-Mitgliederdatenbank haben, finden Sie die Antwort eventuell im Factsheet unter www.skg.ch/mitgliederdatenbank-skg.
Ihr Verein macht bei der SKG-Mitgliederdatenbank nicht mit?
Mitglieder von Vereinen und Rasseclubs, die bei der SKG-Mitgliederdatenbank nicht registriert sind, können ihren Mitgliederausweis nicht auf www.amicus.ch ausdrucken. Hier sind die betreffenden Vereine und Rasseclubs verpflichtet, ihre Mitgliederausweise selber zu generieren. Dazu kann eine elektronische Vorlage mit einer «SKG-Jahres-Vignette» bei der Geschäftsstelle der SKG bezogen werden. Diese müssen die Vereine dann auf ihre vereinsinternen Mitgliederausweise drucken. Ohne diesen Aufdruck haben die Ausweise keine Gültigkeit und werden von den Veranstaltern sowie von den Vertragspartnern nicht akzeptiert.
Eine PDF-Version dieser Mitteilung kann hier eingesehen werden.