Liebe Präsidentinnen, liebe Präsidenten, liebe Mitglieder, liebe PaB-Teams, liebe Hundehaltende
In höheren Lagen des Kantons Zürich liegt noch immer Schnee, aber in Tieflagen spriessen an den kahlen Sträuchern und Baumästen bereits die ersten zarten Blätter. Es wird Frühling!
Das führt dazu, dass sich viele Menschen – mit und ohne Hund – vermehrt auf längere Spaziergänge durch Wiesen und Wälder begeben. Das ist in dieser Corona-Zeit ein schöner Lichtblick, sich vermehrt bei wärmeren Temperaturen in der Natur aufhalten zu können. Dabei gelten für Hundehaltende, gewisse Regeln während der Kulturzeit zu beachten, damit ein gutes Einvernehmen mit der Landwirtschaft erhalten bleibt und Ausdruck von Respekt und Rücksichtnahme sichtbar ist!
Dank dem Tierschutzgesetz muss Hunden täglich ein artgerechter Auslauf geboten werden. Dies entbindet aber Hundehaltende nicht von der Pflicht, den Hund stets gut unter Kontrolle zu halten. Das gilt insbesondere während der Vegetationszeit. Deshalb möchten wir mit dem vorliegenden Newsletter ein paar wenige Regeln in Erinnerung rufen!