Neues Jagdgesetz: Beim Schutz der Wildtiere ist auch die Bevölkerung gefragt
Das kantonale Jagdgesetz von 1929 ist nicht mehr zeitgemäss. Das neue Jagdgesetz sorgt für einen modernen Arten- und Lebensraumschutz für die wildlebenden Säugetiere und Vögel. Die Jagdausübung wird den heutigen Verhältnissen angepasst. Einige Neuerungen zum Schutz der Wildtiere betreffen auch die Bevölkerung. So dürfen Wildtiere nicht mehr gefüttert werden. Und im Frühling gilt neu eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Zudem sind Stacheldrähte nicht mehr erlaubt. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen und die dazugehörige Verordnung erlassen. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres (2023) in Kraft.
Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Immer wieder kommt es vor, dass Hunde sich der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen. Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie. Verletzte Tiere verenden oft qualvoll und müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt. Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren. Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das Hundegesetz wird entsprechend angepasst.